Vertrauensvoll und Persönlich

Auf dieser Basis können wir Ihnen eine ganzheitliche Begleitung bei Ihrer Betriebsratstätigkeit bieten.

Kompetenz durch Erfahrung

Wir haben uns seit 2012 auf Seminare, Beratungen und die Unterstützung von Betriebs- und Personalräten spezialisiert.

Zahlen (Stichtag 30.06.2024)

214
Absolvierte Seminare
1347
Seminarteilnehmer
666
Seminartage
5234
Seminarstunden

Seminare für Betriebs- und Personalräte

Wir stellen uns ganz auf Ihre Wünsche ein und bieten Ihnen:

01

WIE?

offene
oder "geschlossene" Seminare
02

WO?

Inhouse
oder im Tagungshotel
03

WAS?

individuell hinsichtlich des Themas und der Dauer

Jedes meiner Seminare ist ein besonderes Ereignis mit bleibenden Eindrücken. Grund dafür sind meine Teilnehmer, die mir immer wieder zeigen, wie wichtig das persönliche Engagement über die eigenen Interessen hinaus ist. Mir ist es wichtig, dass jeder Teilnehmer im Seminar eine Atmosphäre vorfindet, die von Wertschätzung und Vertrauen geprägt ist. Dann bringt jedes Seminar im Ergebnis viel mehr als reine Wissensvermittlung. Ich arbeite besonders gern in kleinen Gruppen, weil ich aus Erfahrung weiß, dass dies die effizienteste Form ist und meine Teilnehmer passgenau auf ihre konkrete Situation bezogen lernen können.

- Andrea Menke -

Individuell und Gruppen

Mediation und Coaching

Erweiterung persönlicher Handlungs- und Führungskompetenzen
Training in Mediation und Konfliktbewältigung
Ausbau kommunikativer und rhetorischer Fähigkeiten
Akzeptanzerhöhung bei Kollegen und Arbeitgeber

Erfahrung schlägt Theorie, Strategie schlägt Taktik, Handwerkszeug schlägt Trickserei.

- Matti Kleibömer -

Als Sachverständige

Beratung und Unterstützung

Betriebsräte haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, sich von spezialisierten Beratern oder Sachverständigen bei ihrer Arbeit unterstützen zu lassen. Dieser rechtliche Anspruch ist im § 80 Abs. 3 BetrVG verankert. Bei Betriebsänderungen gibt der § 111 S. 2 BetrVG dem Betriebsrat sogar einen eigenen Anspruch auf die Hinzuziehung von Beratern, sofern mehr als 300 Arbeitnehmer im Betrieb sind.

Aber bitte beachten Sie: Das Gremium muss sich vor der Beratung mit dem Arbeitgeber über das Beratungsthema, den externen Sachverständigen und die Beratungskosten verständigen. (Ausnahmevorschrift § 111 S. 2 BetrVG)

Wir helfen Ihnen, die Kostenübernahme für die Beratung bei Ihrem Arbeitgeber durchzusetzen. Eine rechtliche Beratung erfolgt grundsätzlich durch Rechtsanwälte im gesonderten Mandatsverhältnis.

Mit Kompetenz, Erfahrung und Engagement

Unterstützung

Betriebsvereinbarungen und Einigungsstellen

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG.

Dazu gehört die Unterstützung rund um Betriebsvereinbarungen: von der Erarbeitung bis zur Verhandlungsführung mit dem Arbeitgeber.

Viele Betriebsräte sind sehr unsicher, wenn es darum geht, in eine Einigungsstelle zu gehen. Wir begleiten Sie von Anfang an: