Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Seminargebühr zzgl. MwSt. und zzgl. ggf. Gebühren
Voraussetzungen
- Vorkenntnisse erforderlich (Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1)
Schwerpunkt
- Arbeit und Organisation des Arbeitsschutzausschusses
Zielgruppe
- Betriebsräte
- Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss
Den Arbeitsschutzausschuss richtig nutzen: Rolle, Aufgaben und Möglichkeiten des Betriebsrates
In Betrieben mit über 20 Beschäftigten ist der Arbeitgeber nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Die Bildung des Arbeitsschutzausschusses fällt in das zwingende Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG (Arbeits- und Gesundheitsschutz). Der Betriebsrat hat hier also ein Initiativrecht, welches er im Interesse der Belegschaft auch dringend wahrnehmen sollte. Der Arbeitsschutzausschuss hat vierteljährlich zu tagen und Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, wie z. B. die Palettenhöhe im Einzelhandel, zu beraten. Damit ist der Arbeitsschutzausschuss ein wichtiges Instrument der Betriebsratsarbeit. Wie Sie dieses Instrument richtig installieren und nutzen, erklärt Ihnen dieses Seminar.
Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit als Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind.
Lehrplan
- 4 Sections
- 0 Lessons
- 3 Days
- Gesetzliche GrundlagenGesetze und Verordnungen | Pflichten des Arbeitgebers0
- Handlungsfelder des BetriebsratesRolle und rechtliche Möglichkeiten | Gestaltung der Zusammenarbeit0
- Aufgaben der Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss0
- Geschäftsordnung0